Infoveranstaltung zum Sachstand der Planungen zur Dorfentwicklung in 2012
1 Protokoll
Anwesenheiten/Datum/Zeit/Ort feststellen
Infoveranstaltung am 22.05.2012 im Gasthaus Brummer von 18:00 - 20:00 Uhr
Anwesend: TG
der Dorfentwicklung Oberlauterbach, interessierte Bürger,
Planungsbüro Kurz / Schmidt, Fr. Wimmer vom Büro Breitner, Hr. Holz vom
Landkreis,
Hr. Brinkmann vom Büro Wipfler, Harald Regler (Wolnzacher Anzeiger)
Zweck
Die Teilnehmergemeinschaft lädt zu einer Informationsveranstaltung ein, um über den aktuellen Sachstand der Planungen zur Dorfentwicklung Auskunft zu geben. Die Anregung hierzu erfolgte auf der vorausgegangenen Bürgerversammlung.
Tagesordnung
· Begrüßung durch Hrn. Schillinger (ALE)
· Vorstellung der Ergebnisse zur Dekan-Hofmeier-Str. durch Planungsbüro Kurz/Schmidt
· Vorstellung der Ergebnisse zum Wasserrechtsverfahren durch Frau Wimmer vom Büro Breitner
· Vorstellung der Ergebnisse zur Angerstraße durch Herrn Holz vom Landkreis und Herrn Brinkmann vom Büro Wipfler
·
Diskussion
2 Sachstand: Dekan-Hofmeier-Str.
Eine Ortsbegehung der Anlieger wurde durchgeführt
· Alle Ergebnisse wurden schriftlich festgehalten
· Wesentliche Einwendungen sind nicht vorgebracht worden
· In den Gesprächen stellte sich aufgrund der bestehenden Hochwassersituation immer wieder das aktuelle Straßenniveau als wesentliches Problem dar
· Es liegen bereits Anträge für eine weitergehende Einzelberatungen vor
Im Kreuzungsbereich besteht noch einiger Abstimmungsbedarf
Die nächsten Schritte sind nun noch die abschließenden Kostenberechnungen
3 Sachstand: Wasserrechtsverfahren
Zur Erlangung des Wasserrechts für OLB wurde ein Konzept zur Einreichung im Wasserwirtschaftsamt erarbeitet
· Das Wasserrecht wurde nun erteilt, sodass wir mit den Maßnahmen überhaupt beginnen können
· Die endgültigen Planungen können erst nach der Ortsbegehung mit dem Wasserwirtschaftsamt vervollständigt werden
Ziel des Wasserwirtschaftsamt ist der Schutz des Lauterbachs
· Das Wasserwirtschaftsamt ist von der Berechnung der Rückhaltung abgerückt
· Fordert nun nur noch eine Angabe der maximal möglichen Ableitwassermenge
Ziel der Gemeinde ist es, ein leistungsfähiges Kanalnetz auf öffentlichem Grund herzustellen
· Dabei sollen die alten Kanalabschnitte teilweise erhalten bleiben
· Und durch zusätzliche Zuleitungen erweitert werden
· Und durch einen zusätzlichen Kanal in der Durchleitungsfähigkeit erweitert werden (in der Winmoosstraße)
Situation der diversen Kanäle
· Es wurde zunächst eine Bestandsaufnahme durchgeführt
· Der 1000er Kanal liegt zu 98% auf Privatgrund, was ein Problem für öffentliche Bauten darstellt
· Der neue 800er Kanal sol von der Weinmoosstraße zum neuen Auffangbecken verlaufen
· In der Angerstraße kommt der 300er Kanal raus und wird durch einen 900er Kanal ersetzt
(*) Das Problem sind die vielen Querungen der diversen Kanäle
· Deshalb ist ein Absenken des Kreuzungs-Niveaus nicht mehr möglich
Bauablauf der "Riesen-Maßnahme" erfolgt in 3 Bauabschnitten
· 1) Dekan-Hofmeier-Straße + Weinmoosstraße (1. Teilabschnitt)
· 2) Angerstraße
· 3) Mainburger Straße + Rest der Weinmoosstraße
Wahrscheinlich sind die derzeitigen Rückhaltemengen noch zu klein, es werden deshalb vermutlich zusätzliche Rückhalteflächen benötigt
· Zu diesem Zweck wird nach der Begehung mit dem Wasserwirtschaftsamt auf die Bürger zugegangen werden
Bürgemeister Machold dankte Fr. Wimmer ausdrücklich für die Bemühungen, die Anforderungen seitens Wasserwirtschaftsamt so unermüdlich und äußerst engagiert vorangetrieben zu haben.
4 Sachstand: Angerstraße
Durchsprache der Planung
· Entschärfung der Kreuzung
· 6m Fahrbahnbreite
· 1,5m breiter Gehweg als Hochbord mit ca. 10-12 cm Höhe, einseitig
· Grünstreifen: 1 m
Die Anbindung der privaten Grundstücke soll im nächsten Schritt erarbeitet werden
Die Abstimmung mit dem Straßenbauamt der Staatsstr. ist einer der nächsten Schritte
5 Diskussion
Wer bezahlt den Gehweg?
· Hr. Braun legt dar, dass die Fahrbahndecke Angelegenheit des Landkreises ist
· Und dass Beleuchtung und Gewegeausbau auf ALLE Anlieger der Gesamtausbaumaßnahme umgelegt werden, unabhängig von der Straßenseite des Gehwegs etc.
Wie wirkt sich die Niveau-Absenkung der Dekan-Hofmeier-Str. auf die Angerstraße aus?
· Im Kreuzungsbereich ist das bisherige Niveau planerisch wieder erreicht
· Auswirkungen auf die Angerstraße kann Hr. Schmidt nicht ableiten
=> Fr. Wimmer beantwortete die Frage im Anschluss
Siehe auch: (*) Das Problem sind die vielen Querungen der diversen Kanäle
Die Kanalanschlüsse sind derzeit rechtwinkling ausgeführt => läßt sich der Druck nicht besser abbauen wenn sie in Fließrichtung ausgeführt werden?
· Fr. Wimmer: => Wird geprüft
· Die Aunschlüsse werden vmtl. sowieso neu ausgeführt, da der Kanal neu gebaut wird
Die Wässer von der BAB laufen ungehindert in die Äcker => Kann das in diesem Rahmen auch verbessert werden?
· ALE und Gemeinde werden sich den Sachverhalt vor Ort anschauen
· Ggf. kann die Autobahndirektion eingebunden werden
Wer ist beim beim Räumen des Mehrzweckstreifens zuständig, bzw. verantwortlich ?
· Die Verantwortung, die Räumung zu garantieren, trägt grundsätzlich und immer der Anlieger, unabhängig davon ob die Gemeinde, oder irgend jemand Anderes räumt oder auch nicht.
· Die Verantwortung zur Räumung besteht grundsätzlich - unabhängig davon ob ein Gehsteig vorhanden ist oder nicht.
· Eine Befreiung von der Räumpflicht seitens Gemeinde kann NIEMALS gewährt werden.
Die Kreuzung kann nicht mehr direkt gequert werden, ohne dabei in die Staatsstraße einmünden zu müssen. Wäre es nicht besser, die gegenseitige Verschiebung der beiden Einmündungen in die Staatsstraße zu beseitigen?
· Herr Kurz legt dar, dass diese Entschärfung der Gefährlichkeit an der Kreuzung durch direktes Überfahren ohne Anhalten ganz bewusst in den Arbeitskreisen erarbeitet wurde,
· Und dass diese Entschärfung für die Bürger ein äußerst wichtiges Anliegen war.
· Diese Anforderung wurde an die ausführenden Planungsbüros entsprechend weitergegeben.