Mitschrift: Besprechung im Rathaus am 06.10.2011
1 Protokoll
1.1 Anwesenheiten/Datum/Zeit/Ort feststellen
· Besprechung am 06.10.2011 im Rathaus Wolnzach von 14:00 bis 16:00 Uhr
·
Anwesend: Bgm. Jens Machold, Mathias Braun, Georg
Schwärzer, ...
Josef Schillinger (ALE),
Georg Schmidmayr, Engelbert Schretzelmeier, Olaf Kaudelka, Alois Riedl,
Planungsbüro Otto Kurz / Uwe Schmidt,
Planungsbüro Stefanie Maier / Fr. Wimmer,
Ingenieurbüro Wipfler, Hr. Holz (Leiter Tiefbauverwaltung Landratsamt PAF)
· Schriftführer: Olaf Kaudelka
1.2 Zweck
Ausbau der "Angerstraße" / Situation der Hochwasserfreilegung / Problem "Dekan-Hofmeier- Straße"
2 Informationen
2.1 Der Ausbau der "Dekan-Hofmeier-Straße" in 2012 steht derzeit in Frage, da die Entwässerungsplanung unter den gegebenen Bedingungen nicht möglich ist
2.1.1 Das Wasserwirtschaftsamt fordert folgende Nachweise
Bei einem 5-jährigen Hochwasser darf der Oberflächenwasserkanal nicht überlaufen
Derzeit überschreitet das Aufkommen bei einem 5-jährigen Hochwasser die Kapazität um das 10-fache
Man geht von ca. 11000 l/sec Durchleitungsaufkommen aus
Bei einem 100-jährigen Hochwasser tritt bei keinem Anwesen eine Verschlechterung gegenüber der momentanen Situation ein
Erbringung anhand eines indirekten Nachweises möglich
Die Errichtung eines Rückhaltebeckens, tauglich für die Rückhaltung eines 5-jähriges Hochwassers, stellt in jedem Fall eine Verbesserung gegenüber der Jetzt-Situation dar.
2.1.2 Derzeitiger Stand
Zur Hochwasserfreilegungsplanung ist ein schlüssiges Gesamt.Konzept ausschließlich bei Betrachtung des vollständigen Verfahrensbereichs möglich !
d.h. es sind die Wasserrechte nicht nur für den im ersten Schritt beplanten Straßenzug "Dekan-Hofmeier-Straße" zu beantragen, sondern erstmalig die Wasserrechte für den gesamten Ort !
===> Es kann nicht ausgebaut werden, solange diese Fragen nicht geklärt sind.
Weitere Probleme bei der Planungsumsetzung bestehen darin, dass Interessenkollisionen bei den Zuständigleiten zu beobachten sind, für die es geeignete Kompromisse zu erarbeiten gilt
Alle Ökologische Aspekte bzgl. der Hochwasserfreilegung => ALE
Alle gesetzlichen und rechtlichen Aspekte, sowie alle Bereiche von Haftungsfragen => Wasserwirtschaftamt
2.1.3 Abhilfemöglichkeiten
sind nur durch Maßnahmen außerhalb des Ortes möglich, da der Wasserrückhalt innerorts vor noch größeren Flächenerwerbsproblemen steht
z.B. durch den Erwerb von Flächen für weitere Rückhaltebecken
Die Maßnahmen müssen vor der Einleitung in den Lauterbach greifen, da die zulässige einzuleitende Wassermenge vom Wasserwirtschaftsamt vorgegene wird (derzeit noch offen)
Dorfgemeinschaft ist aus diesem Grund aufgefordert, Ideen für neue Rückhaltemöglichkeiten zu entwickeln, z.B. durch die Identifikation von geeigneten Flächen in der Flur
Die derzeitigen Planungsvorschläge wurden von Fr. Wimmer vorgestellt
2.2 Ausbau der Kreisstraße "Angerstraße"
2.2.1 Die Durchführung der Maßnahme ist für 2013 geplant
Siehe Dokument: dew_aktueller_sachstand.html
2.2.2 Die Einreichung des Förderantrages muss bis spätestens August 2012 erfolgen. Hierzu ist jedoch der Abschluß der Kanalplanung erforderlich und vollständig vorzulegen (Probleme s.o.)
2.2.3 Zustand des Oberflächenwasserkanals "Angerstraße"
Eine Kamerabefahrung wurde durchgeführt
=> Ergebnis: Sanierungsbedürftig
2.2.4 Folgende Klärungen zur Durchführung der Bestandsaufnahme wurden getroffen
Vorschlag ALE:
Die Verfahrensdurchführung kann komplett flexibel gestaltet werden, Absprachen hierzu sind notwendig
Die Durchführungen von Bestandsvermessung und Vorplanung aus einer Hand ist wünschenswert
Angebot zur Durchführung der Bestandsaufnahme seitens Landratsamt Pfaffenhofen an ALE erforderlich
2.2.5 Vorgabe vom Landratsamt Pfaffenhofen zum Gehweg
Keine Ausführung mit Tiefboard möglich, ausschließlich Hochbord Gehsteig genehmigungsfähig
Der Ausbau erfolgt nur bis zum Wohnhaus Siebler, bis dort ist der Kreis bereits Flächeneigner
2.2.6 Aktuelle Informationen vom Örtlichen Beauftragten
Die vorgesehene Straßenbreite sollte kein Problem darstellen, da Grundstücksflächen hinzu erworben werden könnten (vom Pfarrhof / von Schmidmayr)
Hinweis: Ortsausserhalb gibt es keinen Flutgraben, dort läuft das Wasser über die Straße => das sollte bei der Planung Berücksichtigung finden
Auffangbecken = unsere Sache
Problem: Diese Außengebiete sind im Verfahrensbereich NICHT enthalten!
Flutgraben = Angelegenheit des Landratsamt Pfaffenhofen
Aktuelle Informationen aus dem Pfarrgemeiderat
Die Errichtung von 2 Stellplätzen vor dem Pfarrhof in Längsrichtung ist beschlossen worden
Regensburg muss noch genehmigen
Hierzu bedarf es eines Plans
Hinweis vom Planungsbüro Otto Kurz / Uwe Schmidt
1,5 Stunden Planungs-/Beratungsbudget steht auch dem Pfarrhof zur Verfügung
2.3 Die Gespräche zum Flächentausch "Auffangbecken Süd" mit Schöttl-Pichelmeier sind noch immer nicht abgeschlossen
2.3.1 Anmerkungen von Bgm. Machold zum Verfahrensablauf
„Grunderwerbsverhandlingen führt normalerweise das ALE“
Das ALE stellt üblicherweie ca. 80% der Mittel bereit
Erst nach der Fertigstellung der Maßnahme wird diese an die Gemeinde übereignet
„Von Seiten des ALE sei bzgl. des beabsichtigten Flächentausches noch kein Signal in der Gemeinde angekommen“
3 Maßnahmen
3.1 Das Landratsamt Pfaffenhofen erstellt ein Angebot zur Durchführung der Bestandsaufnahme zum Ausbau der Kreisstraße "Angerstraße" an das ALE
3.2 "Dekan-Hofmeier-Straße"
3.2.1 Die Vorplanung ist weitgehend fertig
3.2.2 Im Oktober 2011 erfolgt noch die Durchführung der abschließenden Abstimmungen
bzgl. der Hofeinfahrten
bzgl. der Zäune
3.3 Die Flächenfindung zur Fortführung der Hochwasserfreilegungsplanung soll in den kommenden 2 Wochen durch Gepräche der TG mit den Grundstücksinhabern geführt werden
3.3.1 Der aktuelle Hochwasserfreilegungsplan seitens Planungsbüro Stefanie Maier / Fr. Wimmer wurde an die TG Oberlauterbach übergeben
3.3.2 Die Abstimmung bzgl. der Eignung etc. mit dem Planungsbüro Stefanie Maier / Fr. Wimmer soll dabei absolut zeitnah erfolgen
3.3.3 Eine Ortsversammlung unter Teilnahme von Gemeindevertrewtern zur Aufnahme von Grundstücksverhandlungen soll noch im Oktober stattfinden
3.4 Der Pfarrgemeiderat / Pfarrhof wird mit dem Planungsbüro Otto Kurz / Uwe Schmidt zur Beratung bzgl. der Stellplatzplanung zeitnah Kontakt aufnehmen